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In Nordzypern geschehen gute Dinge

In Nordzypern geschehen gute Dinge

Die Änderungen im Gesetz über den Erwerb von Immobilien und die langfristige Vermietung lauten wie folgt:

  • Eigentümern von Immobilien mit Grundbucheintrag wird ohne Einkommensnachweis eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre erteilt.

  • Erleichterungen bei der Visavergabe auf Grundlage eines Immobilienverkaufsvertrags – das 90-Tage-Visum kann nun auch mit einem vom Finanzamt genehmigten Vertrag, statt nur vom Grundbuchamt, beantragt werden.

  • Mit einem Verkaufsvertrag wird eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre gewährt; mit Zustimmung des Ministerrates kann diese auf 5 Jahre verlängert werden – die Mindest­einkommens­voraussetzung wurde aufgehoben.

  • Für Schüler unter 18 Jahren wurde eine Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis eingeführt.

  • Es wurde ein Straf­erlass für Schüler unter 18 Jahren eingeführt.

  • Bei einer Ehe mit einem Staatsbürger der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) ist nun ein „legaler Aufenthaltsstatus“ Voraussetzung für eine Befreiung.

  • Die Dauer des Kurzzeitaufenthalts wurde auf 1 Jahr bei der ersten Antragstellung und auf 2 Jahre bei Fol­geanträgen erhöht.

  • Für ausländische Immobilieneigentümer über 60 Jahren wurden Erleichterungen bei der Krankenversicherung eingeführt – die verpflichtende Kontrollfrist wurde auf 5 Jahre verlängert, und private Krankenhäuser wurden in den Versicherungsschutz aufgenommen.


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Author :Kıbrıs Developments