

In Nordzypern geschehen gute Dinge
Die Änderungen im Gesetz über den Erwerb von Immobilien und die langfristige Vermietung lauten wie folgt:
Eigentümern von Immobilien mit Grundbucheintrag wird ohne Einkommensnachweis eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre erteilt.
Erleichterungen bei der Visavergabe auf Grundlage eines Immobilienverkaufsvertrags – das 90-Tage-Visum kann nun auch mit einem vom Finanzamt genehmigten Vertrag, statt nur vom Grundbuchamt, beantragt werden.
Mit einem Verkaufsvertrag wird eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre gewährt; mit Zustimmung des Ministerrates kann diese auf 5 Jahre verlängert werden – die Mindesteinkommensvoraussetzung wurde aufgehoben.
Für Schüler unter 18 Jahren wurde eine Befreiung von der Aufenthaltserlaubnis eingeführt.
Es wurde ein Straferlass für Schüler unter 18 Jahren eingeführt.
Bei einer Ehe mit einem Staatsbürger der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) ist nun ein „legaler Aufenthaltsstatus“ Voraussetzung für eine Befreiung.
Die Dauer des Kurzzeitaufenthalts wurde auf 1 Jahr bei der ersten Antragstellung und auf 2 Jahre bei Folgeanträgen erhöht.
Für ausländische Immobilieneigentümer über 60 Jahren wurden Erleichterungen bei der Krankenversicherung eingeführt – die verpflichtende Kontrollfrist wurde auf 5 Jahre verlängert, und private Krankenhäuser wurden in den Versicherungsschutz aufgenommen.